Anmerkungen zum Haushalt der Verbandsgemeinde 2021

Von Peter Sanner, Fraktionsvorsitzender im Verbandsgemeinderat Edenkoben Bündnis 90/Die Grünen

Der Haushalt 2021 der Verbandsgemeinde Edenkoben teilt ein Problem mit dem Haushalt 2020 und dem Haushalt 2019.

Von den für 2020 geplanten Investitionen in Höhe von ca. 3. Mio. € waren bis 30.06.2020 lediglich ca. 1. Mio. abgeflossen. Auch unter weitaus günstigeren Umständen, also zu Nicht – Pandemie – Zeiten, wäre der geplante Investitionsumfang in keinem Fall zu erreichen gewesen. Das zeigt das Jahr 2019.

Die in 2021 geplanten Investitionen von ca. 3. Mi €. werden also nicht annähernd umgesetzt.

Insoweit ist auch der Haushalt 2021 ein „Ankündigungs- Katalog“ und enthält überwiegend Absichterklärungen. Der Haushalt 2021 ist damit von einer realistischen Haushaltplanung weit entfernt.

Aufgrund der Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Lockdown ist die Wirtschaftsleistung in Deutschland eingebrochen. Dieser Rückgang hat Auswirkungen auf die wichtigsten Einnahmequellen der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde.

Infolgedessen wird sich der Einnahmerückgang in den Ortsgemeinden auf die Finanzen der Verbandsgemeinde auswirken, insbesondere auf die Verbandsgemeindeumlage.

Damit steht schon jetzt die Frage im Raum, ob die Höhe Verbandsgemeindeumlage in den Folgejahren ab 2022 zu halten sein wird.

Je nachdem welche Entwicklung die Pandemie nimmt, die aktuellen Zahlen stimmen nicht sonderlich optimistisch, können die Einnahmeverluste deutlich größer sein als derzeit angenommen wird. Es spricht daher einiges dafür, dass die Diskussion über die Verbandsgemeindeumlage bereits 2021 auf die Tagesordnung kommt.

Die Ortsgemeinden sind am „Ende der Nahrungskette“. Der Kreis und die Verbandsgemeinde, die sich im wesentlichen aus der Verbandsgemeindeumlage finanzieren, sind in einer deutlich komfortableren Position.

Es kann nicht sein das die Verbandsgemeinde die „Kosten der Pandemie“ an die Ortsgemeinden weiterreicht und die Umlage erhöht.

Die häufig zitierte gute Finanzlage der Verbandsgemeinde sollte genügend Spielraum bieten, die Ortsgemeinden nicht noch zusätzlich zu belasten.