Stellungnahme aktueller Stand Bauvorhaben Kloster Heilsbruck

Baugebiet Kloster Heilsbruck Edenkoben

Fraktion Die Grünen, Stadtrat Edenkoben, Fraktionsvorsitz Helmut Schwehm

Stand 31.5.2021

Hier eine vorläufige zusammenfassende Darstellung der aktuellen Lage aus unserer Sicht und unsere gegenwärtige Position dazu:

Das Kloster Heilsbruck ist ein Wahrzeichen von Edenkoben.

Es bildet eine Denkmalzone. Es gibt eine Rechtsverordnung zum Schutz der Denkmalzone „Kloster Heilsbruck“, veröffentlicht im Amtsblatt des LK SÜW am 7.1.1997. Zurzeit wird geklärt, ob nicht auch einzelne Gebäude als solche unter Denkmalschutz stehen.

Das Kloster befand sich in Privatbesitz von Jakob Sulzer. Nach seinem Tod hat seine Lebensgefährtin das Kloster an die Investorengruppe Speeter /Englert verkauft. Die Stadt hat laut Satzung Vorkaufsrecht für die Denkmalzone kein Vorkaufsrecht.

Informationen der Investorengruppe

Die Investorengruppe hat dem Stadtrat ihre Absichten vorgetragen und dabei den benachbarten Kräutergarten, der zur Denkmalzone gehört, in die Planung mit einbezogen. Folgendes wurde vorgetragen:

  • Das Kloster soll in Absprache mit dem Denkmalamt saniert werden.
  • Der bestehende Flächennutzungsplanung soll geändert werden. Die Denkmalzone liegt in einer für Landwirtschaftliche Nutzung vorgesehenen Fläche. Die Stadt soll Teile der Fläche in diverse Sondergebiete umwandeln.
  • In den Klostergebäuden sollen ein Hotel, ein Boardinghaus, eine Arztpraxis, eine Rechtsanwaltskanzlei, ein Wellnessbereich mit Außenschwimmbad und eine Restauration im Gewölbekeller eingerichtet werden.
  • Auf dem Klostergelände sollen ausreichend Parkplätze gebaut werden.
  • Außerdem sollen auf dem Klostergelände 10 Chalets als Ferienhäuser gebaut werden.
  • Im benachbarten Gelände sollen ein Hofcafe und 2 – bis drei Ferienhäuser gebaut werden.
  • Alle Maßnahmen sollen sich, von außen nicht sichtbar, in das Gelände einfügen, und den Charakter des Denkmals nicht verändern.
  • Verkehrsprobleme und Lärmschutz sollen untersucht werden.
  • Alle Belange des Denkmalamtes, des Arten- und Naturschutz sollen beachtet werden.
  • In dem geschilderten Sinne solle eine Überplanung des Geländes erfolgen.
  • Hinweis: Das Thema Kräutergarten/Lavendelgarten ist nochmal ein Thema eigener Art.

Vorgabe des Stadtrates Edenkoben

  • Es darf kein Wohngebiet geplant werden.
  • Es sollen alle oben genannten Aspekte überprüft werden.
  • Die Pläne sollen frühzeitig offen gelegt werden.
  • Es soll eine doppelte Offenlegung in einem zweistufigen Verfahren erfolgen.

Mittlerweile ist die erste Offenlegung erfolgt. Es eine „Bürgerbewegung“ gegen die offen gelegten Pläne und eine unterschiedlich motivierte Öffentlichkeitsarbeit. Presse und Rundfunk fragen verstärkt nach.

Die Positionen der GRÜNEN Edenkoben und der GRÜNEN FRAKTION Edenkoben dazu

PHASE 1 – Vor der Offenlegung der Pläne

  • Die Sanierung des Klosters wurde begrüßt.
  • Das Engagement der Investorengruppe wurde begrüßt
  • Es wurden Bedenken geäußert, weil sich der Charakter der Denkmalzone deutlich verändert. Aus der Vogelperspektive ist das Format der historischen Anlage mit ihrer Einbettung in die Landschaft nicht mehr nachvollziehbar erkennbar.
  • Es wurden Bedenken geäußert wegen der bereits vorhandenen und dann hinzukommenden Verkehrsprobleme
  • Es wurden Bedenken geäußert wegen des Lärms angesichts der hohen Platzzahlen für Gastronomie (Partymeile, Eventlocation)
  • Es wurde Wert gelegt auf die frühzeitige und zweistufige Offenlegung der Pläne, damit gründlich geprüft werden kann, ob eine nachvollziehbare Chancen-Risiken-Abwägung vorgelegt wird.
  • Die Grüne Fraktion hat unterschiedlich abgestimmt, um einerseits zu dokumentieren, dass man offen ist für die Entwicklung eines Sanierungskonzeptes, und um andererseits aber auch die Bedenken sichtbar zu machen. Der Rat hat mit einer Gegenstimme dafür gestimmt, einen Plan aufstellen zu lassen.

PHASE 2 – Kritische Prüfung der offengelegten Pläne

  • Das in der FN-Planung als landwirtschaftliches Gebiet ausgewiesene Klosterareal soll zum Sondergebiet erklärt und dafür für alle möglichen Baumaßnahmen geöffnet werden. Das ist nicht gut.
  • Die textlichen Festlegungen in den vorgelegten Plänen weichen von der bisherigen Darstellung ab.
  • Es wird von mehreren Gastbetrieben gesprochen. Im Klosterkeller sollen Veranstaltungen mit 180 Personen möglich sein. Hinzu kommen die Außenplätze auf dem Klostergelände, die Außenplätze im Kräutergarten, die Menschen im Boardinghouse, die SeminarteilnehmerInnen im Kräutergarten und die Aktivitäten der Chalets – BewohnerInnen. Es könnte künftig noch mehr Gastronomie angesiedelt werden.
  • Es wird auch von Betriebsgebäuden gesprochen. Es könnten noch mehr Betriebsgebäude errichtet werden.
  • Rechnet man die Nutzungen hoch, kommt man zu einer höheren Zahl an Nutzern, als bisher vorgetragen
  • Das Verkehrsproblem ist nicht gelöst.
  • Der angedachte freiwillige Shuttle Betrieb ist mit dem dazu vorgelegten externen Parkplatz, Vertrag mit einem Filialisten, nicht in der Lage, das Verkehrsproblem zu lösen. Die in der Nutzungsvereinbarung angegeben zusätzlichen Parkzeitmöglichkeiten machen die Alibi-Funktion der Vereinbarung deutlich.
  • Es gibt handwerkliche Fehler bzw. Ungereimtheiten im Bebauungs-Plan.
  • Das Lärmgutachten ist nicht komplett und erscheint teilweise widersprüchlich.
  • Es sind zusätzliche Arten im Artenschutzgutachten aufgeführt, anders als bisher vorgetragen. Die Schutzmaßnahmen werden möglicherweise nicht von einer vom Aussterben bedrohten Fledermausart angenommen.
  • In den Plänen ist auch ein Hinweis auf mögliche Radon-Belastung zu finden mit der deutlichen Empfehlung, dies vorab prüfen zu lassen. Konsequenzen werden nicht weiter erörtert.
  • Die 10 Ferienhäuser/Chalets überschreiten die angedachte Größe erheblich. Geht man davon aus, dass die Chalets zweistöckig sein können, könnte pro Chalet eine Wohnfläche mit 160 m² Wohnfläche geschaffen werden. Textlich ist nicht eindeutig formuliert, ob in den Chalets auch noch Ferienwohnung enthalten sind, oder ob die Chalets als Ferienwohnungen bezeichnet werden. Hinzu kommen pro Chalet 25 m² Terrasse und ein Carport. Die Chalets können höher gebaut werden können als bislang vorgetragen. Sie werden über die Klostermauern hinaus sichtbar sein. Es besteht die Gefahr , dass die Stadt je nach Entwicklung des Bauvorhabens damit konfrontiert werden könnte, doch ein Wohngebiet auszuweisen. In diesem Fall würden die Chalets als großzügige Einfamilienhäuser mit hohem Gewinn verkauft werden können.
  • Die Denkmalzone könnte durch den Handlungsspielraum, der mit den textlichen Festlegungen im vorliegenden Planentwurf eröffnet wird, erheblich beeinträchtigt und verändert werden. Das widerspricht der Rechtsverordnung von 1997 zum Schutz der Denkmalzone.

Konsequenzen für die GRÜNE FRAKTION

Die Grüne Fraktion befürwortet nach wie vor die Sanierung des Klosters.
Die Grüne Fraktion begrüßt nach wie vor, dass eine Investorengruppe das Projekt stemmen will.
Der Plan findet in der vorgelegten Form allerdings keine Zustimmung.

Begründung:

  • Die Veränderung der FN Planung, d.h. Umwandlung von Landwirtschaftlicher Nutzung in bebaubare Sondergebiete muss deutlich eingeschränkt werden.
  • Die geplanten Chalets passen nicht in die Denkmalzone. Hierzu gibt es andere Lösungen.
  • Das Ausmaß der Gastronomiebetriebe muss nachgeprüft und begrenzt werden.
  • Die angegebene Zahl möglicher NutzerInnen muss überprüft und reduziert werden
  • Die Anzahl der Betriebsgebäude muss überprüft werden.
  • Die Verkehrs- und Parkprobleme sind nicht gelöst. Es muss ein alternatives Verkehrskonzept vorgelegt werden. Beispiel Konzeptdiskussion „Shuttle Hambacher Schloss“. Möglich auch Neuauflage der Initiative Verkehrsberuhigung Edenkobener Tal; IVET 2.0
  • Das Lärmgutachten ist unvollständig.
  • Der Artenschutz muss nachgeprüft werden.
  • Die Radonbelastung muss nachgeprüft werden.
  • Die Handlungsspielräume in den textlichen Festlegungen des Plans müssen präziser formuliert und eingeschränkt werden.
  • Es fehlt eine Bauleit- bzw Bauzeitplanung, in der sichergestellt wird, dass keine Chalets oder was auch immer vor bzw. unabhängig von der Sanierung des Klosters gebaut werden.
  • Es fehlen im vorgelegten städtebaulichen Vertragsentwurf angemessene Sanktionen für den Fall, dass Wohnungseigentum geschaffen und mit Gewinn verkauft wird.

Aktionsplan der GRÜNEN

  • Kommunikation mit allen Beteiligten, d.h. Fraktionen, Investoren, Planungsbüro, Behörden, Initiativen und politischen Verantwortungsträgern
  • Eingeschränkte Veränderung der FN-Planung durch enge Grenzsetzungen für den Ausweis von Sondergebieten
  • Entwicklung von alternativen Gestaltungsvorschlägen, z.B. verpflichtender zukunftsträchtiger Shuttle-Service mit Unterstützung industriellen Sponsorings für zukunftsträchtige Mobilitätskonzepte, Sicherung der Gemeinwohlnutzung z.B. durch Integration des Edenkobener Museums in die Klosternutzung, teilweise Rekonstruktion der mittelalterlichen Industrieanlage
  • Erarbeiten von Anträgen für die Veränderung und Neufassung des vorgelegten Planes.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!

Grüne Grüße

Helmut Schwehm